Gute Gründe für Flüssiggas

Günstig und geringe Investitionen

Flüssiggas ist die kostengünstigste Möglichkeit um den Energiebedarf langfristig abzudecken.

Zukunftsorientiert

Die Lösungen entsprechen den Vorgaben der neuen Energieverordnungen.

Bewährt in der Schweiz

In mehreren Tausend Haushalten wird mit Flüssiggas der gesamte Wärmebedarf abgedeckt.

Vielseitig und effizient

Flüssiggas lässt sich zum Heizen, Kochen, Kühlen, Beleuchten und zur Stromerzeugung verwenden.

Schnell und einfach

Die Installation inklusive der Tankverlegung erfolgt in der Regel in nur einem Tag.

Raumgewinn

Der Gastank ist ausserhalb des Gebäudes platziert. Den Tankraum können Sie andersweitig nutzen.

Sanieren nach MuKEn

Heizungsersatz / MuKEn

MuKEn 2014

Die MuKEn 2014 sind die Mustervorschriften der Kantone, welche die Grenzwerte des Energieverbrauchs eines Gebäudes regeln. Sie sind Bestandteil der Energiestrategie 2050 und haben das Ziel, den Energieverbrauch pro Kopf und den Ausstoss an Treibhausgasen zu reduzieren.

Die Kantone haben nun den Auftrag diese MuKEn möglichst bis 2020 umzusetzen. Mit Stand Februar 2019 haben erst die beiden Basel sowie die Kantone Waadt, Obwalden und Luzern die MuKEn 2014 umgesetzt. Der Kanton Luzern führte die MuKEn per 1. Januar 2019 ein. Die meisten der übrigen Kantone befinden sich vor oder in der parlamentarischen Beratung zur Einführung der erforderlichen Gesetzesänderungen.

Die Gasversorgung leistet einen massgeblichen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen. Gegenüber Erdöl ist der CO2-Ausstoss Gas um ca. 15% geringer. Bei den Gebäuden in der Schweiz, die immer noch zur Hälfte mit Öl beheizt werden, würde durch die Umstellung von Öl auf Gas ein entsprechend grosser CO2-Reduktionseffekt erzielt.

Hier finden Sie eine interaktive Schweizerkarte (https://infogram.com/muken-karte-1h984www935z4p3?live) , auf der für jeden Kanton der jeweilige Stand der MuKEn sowie der geplante Einführungstermin ersichtlich ist.

Heizungsersatz / MuKEn

Heizen mit Gas ist auch nach der Umsetzung der MuKEn 2014 möglich

In Gebäuden die sich mindestens in der Kategorie D des Gebäudeenergieausweises (GEAK) befinden, dürfen die bestehenden Gas- oder Ölheizungen weiterhin ohne Auflagen durch neue Gasbrennwertkessel ersetzt werden. Dazu gehören auch Gebäude die nach Minergie zertifiziert sind.

Anders sieht aus bei ältere Gebäuden aus, die sich in der Gebäudeklasse E oder darunter befinden. Dort wird verlangt, dass bei einem Heizungsersatz künftig 10% des Energiebedarfs mit selbst erzeugter erneuerbarer Energie abgedeckt ist, oder dass der Wärmebedarf um 10% gesenkt wird. Aber auch dort kann weiterhin mit Gas geheizt werden. Um die geforderte Energiereduktion zu erreichen sind die folgenden Standardlösungen vorgesehen:

  • Heizungsersatz in Kombination mit Sonnenkollektoren
  • Wärmekraftkoppelung (Anlage erzeugt Wärme und Strom)
  • Heizungsersatz in Kombination mit Wärmedämmung
  • Heizungsersatz in Kombination mit neuen Fenstern
  • Einbau einer Wohnungslüftung
  • Einbau eines Wärmepumpenboilers plus Photovoltaik
  • Wechsel auf eine Gas-Wärmepumpe

In einer kostenlosen Beratung helfen Ihnen unsere Fachberater gerne dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.